Achtung neue Regelungen für die Feier von Gottesdiensten
Empfehlungen der bayerischen Generalvikare
zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022
Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.
Damit ist den Kirchen aufgetragen, auch für die Feier der Gottesdienste in verantwortungsvoller Weise die bisher getroffenen Maßnahmen zurückzufahren.
Alle bisher in diözesanen Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb zum 3. April 2022 weg. An deren Stelle treten folgende Empfehlungen, um angesichts des Infektionsschutzgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen:
Masken
Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.
Höchstteilnehmerzahl
Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher.
Ordnerdienst
Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gläubigen Hinweise geben. Jedoch appellieren die hier gegebenen Empfehlungen vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese ist zu respektieren.
Teilnehmerkreis
An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
Ergänzend zu diesen Empfehlungen bitten wir um folgende Beachtung:
Nach wie vor legen Menschen Wert darauf, dass bei längerem gemeinsamen Verweilen der Abstand zum Nachbarn eingehalten wird. Wir bitten dies auch in unseren Gottesdiensträumen und zu unseren Gottesdiensten zu beachten und soweit das in den Räumen möglich ist, bitte auch einzuhalten. Das Tragen einer FFP2 Maske ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. So könnten auch andere Masken getragen werden und sicherlich gibt’s auch innerhalb des Gottesdienstes Möglichkeiten (z. B. während der Predigt) die Maske auch abzunehmen.Im Letzten appellieren wir an das Verantwortungsgefühl jedes einzelnen für sich und andere und an die Haltung der Rücksichtnahme. Bei aller Freude über das Aufheben der Begrenzungen wollen wir uns trotzdem weiterhin auch wohl und sicher fühlen können bei unseren Gottesdiensten.
Wir wollen auch zusätzlich darauf hinweisen, dass wir natürlich kurzfristig reagieren, sollte es in irgendeiner Weise zu einer neuen Sachlage kommen.