Vorläufige Gottesdienstordnung in unserer Pfarreiengemeinschaft
Seit der letzten Woche wollen wir auch regelmäßig die Mitfeier der Heiligen Messe in unseren Kirchen anbieten.
Bevorzugt in unseren großen Gottesdienstgebäuden oder wo es das Wetter möglich macht, auch im Freien. Bitte denken Sie daran, dass aufgrund der Abstandsregeln die Zahlen zur Mitfeier in unseren großen Kirchen begrenzt sind (ca. 70 Mitfeiernde). Wir planen vorerst jeweils zu den Sonntagen eine Vorabendmesse um 18 Uhr und eine Sonntagsmesse um 10 Uhr in unseren großen Kirchen und versuchen, den Sonntagsgottesdienst weiterhin im Livestream auch zu senden. An den Werktagen feiern wir dienstags um 19 Uhr in Wenighösbach St. Barbara (ca. 40 Plätze) und donnerstags um 19 Uhr in Hösbach St. Michael die Heilige Messe, außerdem besteht das Angebot zur „Stille vor Gott“ monatlich in unserer Wallfahrtskirche in Schmerlenbach am Freitag Abend.
Fortsetzung des Livestreams
Da wir nach den ersten öffentlichen Wortgottesdiensten festgestellt haben, dass doch nicht wenige noch eher zögerlich mit der direkten Mitfeier unserer Gottesdienste umgehen und gerne das Angebot des Livestreams weiterhin wünschen und aufgrund der begrenzten Zahlen zur direkten Mitfeier der Gottesdienste, halten wir zunächst, solange es auch von unserem so tüchtigen Übertragungsteam mit ihrem großen zeitlichen Einsatz noch möglich ist, die Übertragung per Livestream des 10 Uhr-Gottesdienstes am Sonntag aufrecht.
Kollekten in unseren Gottesdiensten
Da in dieser Zeit die Kollekten bzw. Klingelbeutelkörbchen nicht wie gewohnt herumgehen können, stellen wir das Körbchen für den Klingelbeutel jeweils an den Ausgängen auf und sind von Herzen über jeder Spende dankbar, im Wissen, dass für manche ja auch diese Zeiten persönlich mit finanziellen Herausforderungen verbunden sind.
Vergelt´s Gott!
Intentionen für unsere Gottesdienste
Ab sofort können wieder Gebetsanliegen als Intentionen für unsere Gottesdienste bestellt werden. Das gilt für die Vorabend- und Sonntagsgottesdienste und für den Dienstag- und Donnerstagabendgottesdienst. Die ausgefallenen Intentionen der letzten acht Wochen können jetzt auch auf die neuen Termine verteilt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Zahl der Intentionen begrenzen müssen, weil ja auch die Teilnahme an der Messfeier immer nur in begrenzter Zahl stattfinden kann.
Weiterhin gilt
Für alle oben genannten derzeitigen Termine, Ordnungen und Möglichkeiten immer der Vorbehalt, dass von Seiten des Gesetzgebers, wie von Seiten unseres Bischofs keine neuen oder verändernden Regelungen kommen. Wir reagieren jeweils eben auf die Vorgegebenheiten und bitten darum, sich immer gut zu informieren und auf Hinweise für Umstellungen oder Veränderungen zu achten. Es wird wohl noch einige Zeit andauern, bis wir wieder alles ins Verlässliche und Absehbare formen können.
Anschaffung eines eigenen Gotteslobes
Da aus Hygienegründen zu den öffentlichen Gottesdiensten nur ein eigenes Gotteslob von zu Hause mitgebracht werden kann, wäre dies vielleicht die Anregung, wenn noch nicht geschehen, sich ein solches Gebet- und Gesangbuch anzuschaffen, zumal es ja relativ neu herausgegeben ist und sicherlich noch Jahrzehnte in Gebrauch sein wird. Wenn Sie Hilfe brauchen, was den Bezug des Gotteslobes angeht, können Sie sich gerne auch an unser Pfarrbüro wenden. In jeder Buchhandlung kann auf jeden Fall ein solches Gesangbuch bestellt werden.
Regeln für die Mitfeiern der Gottesdienste und der Heiligen Messen:
1. An den öffentlichen Gottesdiensten dürfen die nicht teilnehmen, die Allgemeinsymptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme aufweisen oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten 14 Tagen zu einem bestätigten an Covid-19 Erkrankten Kontakt gehabt haben.
2. Es gilt sein eigenes Gotteslob mitzubringen, ebenso während der Gottesdienstlichen Feiern den Mundschutz zu tragen.
3. Die Möglichkeit beim Betreten die Hände zu desinfizieren ist an den Eingängen unserer Kirchen gegeben und bitte achten Sie darauf, dass auch bei einer möglichen Schlange während des Eintretens die Abstandsregel gewahrt wird.
4. In unseren Kirchen sind ausgewiesene Plätze, die als einzige eingenommen werden können, um den Mindestabstand zu wahren. Familienangehörige und solche aus dem selben Hausstand können zusammen sitzen. Ebenso gilt für Gottesdienste im Freien, im Stehen bzw. sollten dort Sitzgelegenheiten sein, unbedingt den nötigen Abstand von 2 Metern zu wahren.
5. Wir bitten Sie auch den Anweisungen unseres Ordnungsdienstes zu folgen.
6. Ebenfalls bitten wir Sie, auf die Wegeordnung beim Betreten und Verlassen unserer Kirchen zu achten, die gekennzeichnet sind oder von denen Sie über unsere Ordner informiert werden.
7. Für den Empfang der Heiligen Kommunion haben wir uns auf eine Schutzscheibe zwischen Kommunionspender/in und Empfänger/in geeinigt, ebenso wird die Formel vor dem Empfang vom Leib Christi und dem bestätigenden Amen nicht gesprochen. Die Kommunionspender desinfizieren sich unmittelbar vor der Austeilung die Hände . Bitte dem Kommunionspender so die Hand hinreichen, dass er ohne Berührung die Heilige Kommunion in die Innenhandfläche hineinlegen kann. Bitte den Mundschutz beim Kommuniongang anlassen und erst am Platz die Heilige Kommunion einnehmen und dann Mundschutz wieder anlegen. Und bitte beim Anstehen zum Empfang den nötigen Abstand einhalten.
8. Grundsätzlich gilt der Rat, sich selbst zu überlegen, ob die persönliche Gesundheitslage eine Teilnahme dieser Gottesdienste aus eigener Verantwortung möglich macht.